Vollzug des Fundrechts; Aufwendungsersatz bei Fundtieren
Gemeinsame Bekanntmachung des Bay. Staatsministerien des Inneren und für Arbeit und Soziales…
Vom 1. Dezember 1993 Nr. I B 4-2530-1
… wird zur Rechtslage hinsichtlich des Aufwendungsersatzes bei Fundtieren folgendes bekannt gemacht:
1. Gemäß §§ 90a, 967 Halbsatz 1 BGB in Verbindung mit §§ 2,5 Abs. 1 FundtierVerordnung (FundV) sind die Gemeinden verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Die Tiere müssen gemäß § 2 Tierschutzgesetz (TSchG) ordnungsgemäß betreut und untergebracht werden. Soweit die Gemeinde für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte Unterbringungen und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen kann, hat sie die Tiere einer geeigneten Person oder Stelle, z.B. einem Tierheim zu übergeben und die erforderlichen Aufwendungen dafür zu tragen. Diese Verpflichtung der Gemeinde zum Ersatz der Aufwendungen besteht auch dann, wenn der Finder das Tier nicht bei der Gemeinde, sondern unmittelbar bei der von der Gemeinde mit der Unterbringung und Betreuung von Fundtieren beauftragten Person oder Stelle abgegeben hat. ….
2. ….
3. Zu den Aufwendungen, die die Gemeinde zu erstatten hat, gehören die Kosten für eine artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung im Sinne des § 2 TSchG, sowie die Kosten für eine tierärztliche Behandlung der Fundtiere, …. Um die Gesundheit des Tieres zu erhalten oder wieder herzustellen, …. Sowie für unerlässliche prophylaktische Maßnahmen (wie z.B. Impfung, Entwurmung…)…
So und so weiter lautet der Text der Verordnung des Bayerischen Innenministeriums in München, mit dem die Städte und Gemeinden verpflichtet werden, für Fundtiere der eigenen Gemeinde Unterkunft, tierärztliche und fachliche Verpflegung und Betreuung bis zur Klärung der Herkunft oder Weitervermittlung zur Verfügung zu stellen. Geprüft wird vom zuständigen Landratsamt auch die Einhaltung des § 11 TSchG, in dem verpflichtend steht, dass Betreuungspersonal von Fundtieren die Ausbildung Tierpfleger und / oder die Sachkunde nach § 11 TSchG für Kleintierpflege nachweisen müssen.
Da dies einen unglaublichen finanziellen und bürokratischen Aufwand für die einzelnen Gemeinden und Städte bedeuten würde, haben sich die örtlichen Tierheime bereit erklärt, diese Aufgaben gegen die Bezahlung des Kostenaufwandes für Versorgung und tierärztliche Behandlung zu übernehmen.
Die Gemeinden, einst froh über das Angebot, fühlen sich jedoch mittlerweile zum Großteil von ihrer Verpflichtung gegenüber dem Lebewesen und gegenüber dem Gesetz losgesagt. Frei nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, …. Oder gar das des Innenministeriums!“ So nehmen wir also Jahr für Jahr Fundtiere in unserem Tierheim aus Gemeinderegionen auf, die sich schnell tot stellen, sobald eine Fundtieranzeige ins Haus geflattert kommt. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen, dann muss ich auch nicht zahlen. Und so flattert Mahnung um Mahnung in die Gemeindebriefkästen ohne eine Reaktion auszulösen.
Nein, so ist das nicht ganz richtig. Nicht gar keine Reaktion. Wir konnten uns vor Angeboten der einzelnen Gemeinderäte, die Tiere auszusetzen, tot zu schlagen, zu erschießen oder „anderweitig“ wieder los zu werden kaum erwehren in den letzten 10 Jahren. Persönliche Drohungen und Betrugsvorwürfe zwingen uns mittlerweile nurmehr ein müdes Lächeln ins Gesicht. Tiere, die an Gemeinden ausgehändigt werden mussten, verschwanden auf seltsame Weise und wurden nie wieder gefunden oder gar nur gesehen. Schon seltsam, und das in der ländlichen Gegend, wo doch sonst niemandem etwas entgeht, was gerade bei Nachbars los ist…
Und so haben wir Jahr für Jahr tausende von Euro aus Spenden, Beiträgen und Aktionen in die „Gemeinde-Tiere“ investiert, ohne, trotz rechtlichen Rückhalt die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Betont ausgenommen seien hier die wenigen Gemeinden (zwei! an der Zahl) die stets zu ihrer Verantwortung gestanden sind.
Die Stadt Marktoberdorf hingegen hat es ganz praktisch angestellt. Sie hat vor über 10 Jahren einen Vertrag mit dem Tierschutzverein Marktoberdorf ausgehandelt. In diesem sagt sie eine jährliche Pauschalsumme von 0,20 Cent pro Einwohner zu, der sich auf eine Summe von rund 4000.- € pro Jahr beläuft. Im Jahr 2005 war diese Summe bereits bis zum Mai 05 für die Versorgung der Fundtiere aufgebraucht. Den Rest mussten wir aus dem tierheimeigenen Budget finanzieren.
(Auch das Tierheim zahlt, wie jeder private Bürger und jede Firma Grundsteuer, Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren ect.)
Da sich die Summe in den vergangenen Jahren nicht geändert hat, bat unser Vorstand bereits im Dezember ´05 um ein Gespräch beim Bürgermeister und um Aufstockung des Betrages, um wenigstens einen Großteil der Kosten decken zu können. Nachdem trotz mehrerer Anfragen ein halbes Jahr ins Land gegangen war, sprach H. Krämer im Juni persönlich beim Bürgermeister H. Himmer vor. Die Reaktion war äußerst ernüchternd. Die Stadträte haben beschlossen, sich der Zahlungsfreude der Gemeinden anzuschließen. Denn wenn die Gemeinden schon nichts zahlen, warum sollte dann die Stadt mit leuchtendem Beispiel voran gehen? Und schließlich fährt man ja gut mit dem Griff in die Portokasse für die 4000.- € Zuschuss.
Das Ergebnis des Verantwortungsbewusstseins der Städte und Gemeinden ist traurig genug. Das Tierheim Marktoberdorf, dass für das Stadtgebiet Marktoberdorf und den Altlandkreis zuständig ist, steht vor dem finanziellen Aus! Wie es aussieht, werden wir wohl der Stadt den Vertrag kündigen müssen, ein letzter verzweifelter Versuch wenigstens die laufenden Kosten der Fundtiere zu decken. Denn dann ist auch die Stadt Marktoberdorf in derselben Lage, wie die umliegenden Gemeinden, nämlich für die Pro-Tier-Abrechnung aufzukommen.
Wird uns auch dies verwährt und werden die Gemeinden, die sich bisher so standhaft gegen eine Zahlung der durch ihre Tiere entstandenen Kosten gewehrt haben, nicht ihrer Verpflichtung nachkommen, wird das Tierheim das Jahr 2007 wohl nicht mehr beginnen, sondern vorher mit wehenden Fahnen und verschuldet unter gehen.
Vielleicht ist ja auch das das Ziel, worauf die Bürgermeister der Gemeinden seit Jahren hinarbeiten. Denn wem war das Tierheim denn nicht schon einmal ein Dorn im Auge?
Nur so als Denkhilfe: Wenn es das Tierheim Marktoberdorf nicht mehr gibt, werden trotz dem weiterhin Fundtiere in den Gemeinden zulaufen und Versorgung benötigen. Es werden dann die umliegenden Tierheime, die unser Gebiet übernehmen müssen, die Rechnungen an diese Gemeinden stellen. Die Arbeit und die Aufwendungen werden dieselben bleiben, lediglich der Absender der Fundtieranzeigen und Rechnungen wird sich ändern.
Und, liebe Tierbesitzer, mal Hand aufs Herz: Mir persönlich ist sehr unwohl bei dem Gedanken, dass mir einmal eines meiner Tiere abhanden kommt, in einer der umliegenden Gemeinden zuläuft und dann auf mittelalterliche Art und Weise entsorgt wird und ich es nie wieder finde. Oder fühlen Sie sich wohl bei dem Gedanken, dass Ihr Bürgermeister über das Leben Ihres Tieres zu entscheiden hat? Kennen Sie ihn so gut? Kennen Sie seine Einstellung zu Fundtieren? Ich kann Ihnen nur empfehlen: Fragen Sie doch einmal nach in Ihrer Gemeinde, was mit den Tieren passiert, die aufgegriffen werden oder zulaufen? Bei der geläufigen Antwort: Bei uns gibt es keine Fundtiere sollten Sie ins Grübeln kommen…